L A N D T A G
Landtags-ABC
Hier finden Sie stichwortartige Erläuterungen für die am häufigsten vorkommenden Begriffe rund um das Thema "Landtag".
- A -
ABGEORDNETER
Gewähltes Mitglied des Parlaments. Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen [ Art. 27 Abs. 3 der Landesverfassung ].
ANHÖRUNG [HEARING]
Öffentliche Anhörungen werden von Ausschüssen zur Information über ein bestimmtes Thema veranstaltet. Indem Sachverständige hinzugezogen werden, sollen die Abgeordneten umfassend informiert werden. Es gibt Anhörungen auch im Rahmen der Gesetzgebung, die zum Teil sogar von der Verfassung [ Art. 71 Abs. 4 ] vorgeschrieben sind [ Beispiel: Anhörung der kommunalen Landesverbände bei Änderungen der Gemeindeordnung ].
AUSSCHÜSSE
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Plenums setzt der Landtag Ausschüsse ein. Ihnen gehören die jeweiligen Fachleute der Fraktionen an, etwa für das Finanzwesen, die Schulpolitik oder den Umweltschutz.
- B -
BANNMEILE
Ein abgegrenztes Gelände rund um das Landtagsgebäude wurde in einem Gesetz zur Bannmeile erklärt; dort sind Versammlungen und Demonstrationen grundsätzlich verboten. Der Sperrbezirk soll physischen und psychischen Druck vom Parlament abwenden.
- D -
DEMOKRATIE
Volksherrschaft [ griechisch: Demokratie ] bedeutet, die Staatsleitung liegt in den Händen des Volkes. Nach der Form der Beteiligung des Volkes - direkt oder indirekt - unterscheidet man
a) direkte Demokratie und
b) indirekte Demokratie [ auch: repräsentative Demokratie ] durch die Wahl von Repräsentanten [ Abgeordneten ] in die Parlamente. Bei uns wird die Herrschaft des Volkes vorwiegend indirekt ausgeübt.
Die vom Volk frei gewählten Abgeordneten im Landtag wählen die Regierung; der Landtag, das Parlament, besitzt somit eine herausragende Stellung [ Parlamentarische Demokratie ].
DIÄTEN/ABGEORDNETENBEZÜGE
Die Abgeordnetenbezüge, auch Diäten genannt, sind das berufliche Einkommen der Abgeordneten aus ihrer Mandatstätigkeit. Sie sichern zugleich die Unabhängigkeit der Parlamentarier. Die Diäten setzen sich zusammen aus einer steuerpflichtigen Entschädigung und einer steuerfreien Aufwandsentschädigung zur Bestreitung der mandatsbedingten Aufwendungen.
DRUCKSACHEN
Schriftliche Vorlagen in gedruckter Form an das Parlament, z.B. Anfragen oder Gesetzentwürfe, werden Drucksachen genannt. Sie tragen eine Nummer und werden an alle Abgeordneten verteilt.
Abgeordnetengesetz
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags
[ pdf, ca. 250 kB, 30 Seiten ]
Bannmeilengesetz
[ pdf, ca. 30 kB, 2 Seiten ]
Fraktionsgesetz
Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg
[ pdf, ca. 50 kB, 6 Seiten ]
Geschäftsordnung
des Landtags von Baden-Württemberg
[ pdf, ca. 200 kB, 80 Seiten ]
Landeswahlprüfungsgesetz
Gesetz über die Prüfung der Landtagswahlen
[ pdf, ca. 50 kB, 8 Seiten ]
Landesverfassung
Verfassung des Landes Baden-Württemberg
[ pdf, ca. 120 kB, 40 Seiten ]
Landtag von Baden-Württemberg
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum baden-württembergischen Landtag.
[ extern ]
Landtagswahlgesetz
Gesetz über die Landtagswahlen
[ pdf, ca. 70 kB, 38 Seiten ]
Petitionsgesetz
Gesetz über den Petitionsausschuss des Landtags
[ pdf, ca. 30 kB, 2 Seiten ]
Untersuchungsausschussgesetz
Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags
[ pdf, ca. 50 kB, 12 Seiten ]


