L A N D T A G
Die Abgeordnetenbezüge
Es ist ein Dauerthema der Demokratie. Wie viel Geld sollen die Abgeordneten bekommen, was sind uns die Volksvertreter wert?
Gerade auch, um das eigene Image zu verbessern und für mehr Transparenz als bisher zu sorgen, beschloss der Landtag von Baden-Württemberg am 26. Juli 2007 mit großer Mehrheit eine Reform des Landtags.
Am 30. April 2008 wurde die Parlamentsreform mit großer Mehrheit im Landtag verabschiedet.
Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick
Neuregelung der Abgeordnetenbezüge:
Seit 2011 gibt es eine Neuregelung der Abgeordnetenbezüge. Die Grunddiät - auch als Entschädigung bezeichnet - wird von 4.879 Euro auf 6.462 Euro pro Monat aufgestockt. Ab 2011 wird aus dem Teilzeitparlament ein Vollzeitparlament.
Im Gegenzug müssen die Abgeordneten künftig selbst für ihr Alter vorsorgen anstatt die bisherige staatliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen zu können.
Hierfür stehen den Abgeordneten künftig 1.585 Euro im Monat zur Verfügung. Allerdings bleiben Abgeordnete, die 2001 und früher in den Landtag gewählt wurden, im alten Pensionssystem, da ihre Ansprüche gesetzlich gesichert sind.
Die im Jahr 2006 in den Landtag gewählten Parlamentarier erhalten für die Jahre 2006 bis 2011 eine einmalige steuerpflichtige Pauschale von 90.000 Euro, welche zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge verwendet werden muss.
Des Weiteren werden Tagegeld- und die allgemeine Kostenpauschale künftig zusammengelegt (1.425 Euro). Ebenso sind die Fahrtkosten der Abgeordneten in Zukunft einzeln nachzuweisen.
Der Landtag erhofft durch die Veränderungen eine größere Transparenz, weil Diäten veröffentlichungspflichtig sind.
Die Abgeordneten-Diäten in der Bundesrepublik Deutschland in Euro
| Bundestag | |
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| Saarland | |
| Sachsen | |
| Sachsen-Anhalt | |
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| Thüringen |
Stand: Mai 2011
Bisherige Regelung:
Bisher betrug die Altersentschädigung zwischen 30 und 70 Prozent der Grundentschädigung, frühestens ab dem 60. Lebensjahr.
Zu einer vollständigen Umstellung auf eine so genannte "Bruttodiät", die in Nordrhein-Westfalen vollzogen wurde und die auch von der Diätenkommission Baden-Württemberg ins Gespräch gebracht worden war, konnte sich der baden-württembergische Landtag allerdings nicht aufraffen. Wie schon bisher muss die Grunddiät versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt.
Daneben gab es weitere Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen. Dazu gehörten die Tagegeld-, die Fahrtkosten- und die allgemeine Kostenpauschale.
Sonderregelung für Führungskräfte:
Der Parlamentspräsident und die vier Fraktionschefs erhalten für ihre Rentenkasse 3500 Euro monatlich. Damit sind sie nicht nur dem Gehalt nach, sondern auch bei der Altersversorgung den Ministern gleichgestellt.
Bei der Schlussabstimmung zur Neuregelung der Diäten, die der letzte Schritt bei der Parlamentsreform war, stimmten von den 139 Landtagsabgeordneten 121 für die Erhöhung. Nur die 17 Abgeordneten der Grünen-Fraktion stimmten dagegen und ein CDU-Abgeordneter, der sich mit seinem Votum aber gegen die gesamte Reform zum Vollzeitparlament aussprechen wollte.
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat:
Ab 2016 wird die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat gelten. Angehörige des öffentlichen Dienstes und Beamte müssen dann für die Dauer ihrer Parlamentstätigkeit ihr Amt ruhen lassen.
Durch diese Entwicklung von einem Teilzeit- zu einem Vollzeitparlament soll die Gewaltenteilung gestärkt werden.
Bisherige Regelung:
Bisher gab es eine löchrige Unvereinbarkeit von Amt und Mandat: So muss zurzeit z.B. ein Beamter eines Ministeriums sein Amt ruhen lassen, sofern er in den Landtag gelangt. Dagegen können sich Beamte der unteren Verwaltungsbehörden in den Landtag wählen lassen. Lehrer sitzen dort in großer Anzahl, sogar Schulleiter finden sich. Auch Bürgermeister sind bislang noch in stattlicher Zahl vorhanden.
Quelle und mehr unter:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Abgeordnetengesetz
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags
[ pdf, ca. 250 kB, 30 Seiten ]
Bannmeilengesetz
[ pdf, ca. 30 kB, 2 Seiten ]
Fraktionsgesetz
Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg
[ pdf, ca. 50 kB, 6 Seiten ]
Geschäftsordnung
des Landtags von Baden-Württemberg
[ pdf, ca. 200 kB, 80 Seiten ]
Landeswahlprüfungsgesetz
Gesetz über die Prüfung der Landtagswahlen
[ pdf, ca. 50 kB, 8 Seiten ]
Landesverfassung
Verfassung des Landes Baden-Württemberg
[ pdf, ca. 120 kB, 40 Seiten ]
Landtag von Baden-Württemberg
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum baden-württembergischen Landtag.
[ extern ]
Landtagswahlgesetz
Gesetz über die Landtagswahlen
[ pdf, ca. 70 kB, 38 Seiten ]
Petitionsgesetz
Gesetz über den Petitionsausschuss des Landtags
[ pdf, ca. 30 kB, 2 Seiten ]
Untersuchungsausschussgesetz
Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags
[ pdf, ca. 50 kB, 12 Seiten ]


